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   OLG Hamm, 26.03.2004 - 7 UF 253/03   

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https://dejure.org/2004,14602
OLG Hamm, 26.03.2004 - 7 UF 253/03 (https://dejure.org/2004,14602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.03.2004 - 7 UF 253/03 (https://dejure.org/2004,14602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. März 2004 - 7 UF 253/03 (https://dejure.org/2004,14602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt; Obliegenheit zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit; Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt und Pflegevorsorgeunterhalt neben dem Elementarunterhaltsanspruch

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Nachscheidungsunterhalt; Obliegenheit zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit; Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt und Pflegevorsorgeunterhalt neben dem Elementarunterhaltsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2004 - 7 UF 253/03
    Etwas anderes ist auch der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2001 in FamRZ 2001, Seite 986 ff, insbesondere Seite 991 linke Spalte, nicht zu entnehmen.
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2004 - 7 UF 253/03
    Auf die Tatsache, daß dem Krankenvorsorgeunterhalt wegen seiner existenziellen Bedeutung kein Nachrang gegenüber dem Elementarunterhalt zukommt (vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 485), kommt es daher nicht streitentscheidend an.
  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 26.03.2004 - 7 UF 253/03
    Daher nähert sich bereits eine Ehedauer von mehr als 10 Jahren dem Grenzbereich, in dem vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls überhaupt noch eine zeitliche Begrenzung der Unterhaltsansprüche in Betracht zu ziehen ist (vgl. BGH FamRZ 1990, 857, 859).
  • AG Flensburg, 13.01.2009 - 92 F 324/04
    Denn fiktive Einkünfte sind nur in realistischer Weise erzielbar, wo Höhe unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage und Erwerbsbiografie zuzurechnen ( OLG Hamm, FamRZ 2005, Seite 35).
  • AG Flensburg, 25.11.2008 - 92 F 11/08
    Denn fiktive Einkünfte sind nur in realistischer Weise erzielbarer Höhe unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage und der Erwerbsbiografie zuzurechnen ( OLG Hamm, FamRZ 2005, S. 35 [OLG Hamm 26.03.2004 - 7 UF 253/03] ).
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